Neue Verkehrsregeln in Spanien

Änderungen gibt es seit dem 11. Mai 2021 bei den Tempolimits im Stadtgebiet, wo ab sofort einheitlich 30 Kilometer pro Stunde für alle Einbahnstraßen und alle Straßen mit nur einer Fahrspur pro Fahrtrichtung gelten. Bei zwei oder mehr Spuren sind maximal 50 Km/h erlaubt. Straßen ohne Bordstein, die also auf gleichem Niveau wie die Fußgängerwege verlaufen, bekommen ein Limit von 20 Kilometern pro Stunde verpasst.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen beträgt weiterhin 90 Km/h, auf Schnellstraßen (Autovía) 100 Km/h und auf Autobahnen (Autopista) 120 Kilometer pro Stunde.

Verboten wird auch für Motorräder und PkW die Möglichkeit der kurzfristigen Übersteigung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bei einem Überholvorgang (in Spanien von bis zu 20 Stundenkilometer). Im Einklang mit neuen EU-Richtlinien, ist das nicht mehr zulässig, denn daraus würde sich “ein erhöhtes Risiko für frontale Zusammenstöße” ergeben, so das Innenministerium. Selbst wenn Sie einen etwas trödeligen Vordermann haben, lassen Sie sich nicht nerven und genießen die Landschaft. Denn die Strafen haben es in sich. Sie betragen zwischen € 100 und € 600.

Diese Maßnahme geht einher mit einem anderen Programm, das ebenfalls von der EU gepusht wird: Die Schaffung von mehr Fußgängerzonen oder sogenannten Begegnungszonen, die die Innenstädte wieder attraktiver – auch und vor allem für kleine Gewerbetreibende – machen sollen.

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